Beurlaubungen
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
immer wieder einmal kommt es vor, dass die Bitte um Beurlaubung einer Schülerin bzw. eines Schülers an die Lehrkräfte und die Schulleitung herangetragen wird. Dieses ist auch grundsätzlich möglich! Allerdings hat uns der Gesetzgeber einen Rahmen vorgegeben, der unser Handeln bestimmt.
Zu Ihrer Information finden Sie diesen hier zum Download.